Die digitale Betriebsprüfung vom Finanzamt - GDPdU

Das Bundesfinanzministerium hat zuletzt mit seinem Schreiben vom 26.11.2010 die Regeln zur Aufzeichnung von Bargeschäften mittels Registrierkassen verschärft Dazu gehören Aufbewahrung und Zugriffsmöglichkeiten auf digitale Unterlagen. Das bedeutet in der Praxis, dass unabhängig von der Betriebsgröße Transaktionsdaten als Export dem Betriebsprüfer zur Auswertung überlassen werden.

Dabei bildet die GDPdU - die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen - die Methodik und gibt Vorgaben zur Zusammensetzung der Daten.

Welche Auswirkungen hat die GDPdU auf Ihre Kassen?

Laut Abgabenverordnung müssen Unterlagen, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungsgerätes, also mit Ihrer Kasse oder mit Ihrem PC, erstellt worden sind, für die Dauer der 10 jährigen Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar und maschinell auswertbar vorhanden sein. Dabei müssen die Daten unveränderbar und vollständig aufbewahrt werden. Eine Verdichtung wie sie bei vielen herkömmlichen Kassen in Form von tagesabschlüssen oder Z-Streifen erfolgt, ist ebenso unzlässig wie das ausschließliche Vorhalten von gedruckten Daten.

Für ältere Kassensysteme, denen diese technische Voraussetzung fehlt, endet 2016 eine Übergangsfrist.

Noch Fragen?

Sie haben noch Fragen zu unserer Software?

Hier gehts zum
Kontaktformular

oder gleich anrufen:
02191 379-0

Einfache Installation

Nur ein paar Klicks, und unsere Software ist installiert. Auf Wusch installieren wir auch für Sie.

Mehr...

Support

Als unser Kunde erhalten Sie Support per EMail oder Telefon. Eine Fernwartung steht zu Ihrer Verfügung.

Mehr...

Schulungen

Um Ihnen den Einstieg in unsere Software zu erleichtern, bieten wir Ihnen Vor-Ort- oder Online-Schulungen an.

Mehr...

Zum Seitenanfang